Seit 1997 gibt es in der Stadt Viersen Blaue Sheriffs. Zunächst waren es zwei und ab 1999, weil man merkte, dass zwei die vielfältigen Aufgaben gar nicht wahrnehmen konnten, waren es vier.
Wenn man die Verwaltung lässt, dann werden es bald wieder zwei sein. Dann ist der nächste Schritt nicht weit, auch die beiden letzten noch abzuschaffen. Denn, das wissen wir ja aus der Vergangenheit: Zwei sind mit den vielfältigen Aufgabenbereichen sowieso überfordert, also können wir sie auch komplett abschaffen.
Was sparen wir dadurch? In der Beschlussvorlage der Verwaltung werden 99.880 Euro pro Jahr aufgerechnet. Dabei sparen wir aber voraussichtlich nicht sofort, sondern erst, wenn im Fachbereich weitere Mitarbeiter aus Altersgründen ausscheiden. Das passiert bis 2014. Wie so oft, wenn’s um Geld geht, drückt sich die Vorlage nicht ganz so präzise aus, sonst könnte man ja jemanden darauf festnageln.
So könnte es laufen.
FürVIE unterstützt diese Vorgehensweise nicht.
Wir halten die Reduzierung der Blauen Sheriffs auf ein Team für nicht zielführend. Es ist unbestritten, dass man durch die Umsetzung bzw. Nichtwiederbesetzung von Stellen Personalkosten einsparen könnte. Aber wir sind der Meinung, dass dies im Fall der Blauen Sheriffs der falsche Weg ist.
Wenn die Verwaltung von einem „Aufgabenkritischen Personalbewirtschaftungskonzept“ schwärmt, dann sagt dieser wunderschöne Name doch nicht aus, dass es sich grundsätzlich um ein Personalreduzierungskonzept handelt. Es geht nicht darum, Personal zu reduzieren, sondern Personal effektiver einzusetzen: Aufgabenkritisch, wie der Name schon sagt!
Und da fragen wir von FürVIE uns schon:
Wo ist denn der Vorschlag der Verwaltung im „Aufgabenkritischen Personalbewirtschaftungskonzept“ zu einem effektiveren Einsatz der Blauen Sheriffs? Hier wird nur gestrichen! Das ist einfach, schnell ist umorganisiert und unter dem Strich kann man ein prima Sümmchen vorweisen.
FürVIE hätte gerne mal gewusst:
Wie hoch sind denn seit 1997 die Einnahmen durch Verwarnungen, die die Blauen Sheriffs aussprechen? Und wie haben sich diese entwickelt? Beim Einsatz eines Radarwagens wird doch auch sofort gegengerechnet, ob sich Einsatz von Fahrzeug und Mitarbeiter durch Verwarnungsgelder auch tragen. Wieso nicht bei den Blauen Sheriffs? Verhängen die Blauen Sheriffs gar keine Verwarnungsgelder, obwohl wir doch in der Stadt Viersen dafür einen Katalog haben? Oder dürfen die gar keine Verwarnungsgelder verhängen? Das wäre natürlich ganz schön dumm. Dann wären uns in den letzten zwölf Jahren eine Menge Einnahmen entgangen.
Wir schauen doch immer so gerne, was denn die anderen machen. FürVIE meint: Andere Städte und Gemeinden machen es uns vor. Wir müssen es nur nachmachen.
FürVIE beantragt deshalb, dass die Verwaltung eine Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss erarbeitet, wie ein Konzept mit dem Einsatz von Blauen Sheriffs denkbar wäre, bei dem auch tatsächlich gebührenpflichtige Verwarnungen ausgesprochen werden und nicht nur der Zeigefinger erhoben wird.
Die Verwaltung beschreibt in der Vorlage die Aufgaben der zur Zeit vier Blauen Sheriffs wie folgt:
Folgende Aufgaben gehören regelmäßig zu ihrem Tätigkeitsbereich:
- Präsenz an neuralgischen Punkten und in den Fußgängerzonen und Einschreiten gegen ordnungswidriges oder belästigendes Verhalten
- Feststellung und Verfolgung illegaler Abfallbeseitigung
- Überwachung der Hundehalter (Hundekot, Anlein- und Maulkorbpflicht)
- Kontrolle von Spielflächen und Grünanlagen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs in den Abendstunden
- Feststellung unerlaubten Plakatierens sowie von Hakenkreuzen und ähnlichen Schmierereien an öffentlichen Einrichtungen
- Kontrolle der Spritzensammelbehälter und Aufsammeln von Spritzen
- Kontaktvermittlung von Obdachlosen und Drogenabhängigen zu zuständigen Dienststellen bzw. zur Drogenberatung
Hinzu kommen diverse Einzelprobleme und Maßnahmen, die hier nicht umfassend dargestellt werden sollen. Eine ganze Menge Aufgaben, oder?
Dazu muss man wissen: Die Blauen Sheriffs dürfen nur zu Zweit auf Dienstgang gehen. Wenn einer ausfällt wegen Urlaub oder Krankheit, dann kann nur noch ein Team zusammengestellt werden. Der dritte Mitarbeiter muss am Schreibtisch sitzen bleiben.
Wenn wir davon ausgehen, dass jeder Mitarbeiter mindestens sechs Wochen im Jahr Urlaub hat, dann stünde 24 Wochen im Jahr, das sind grob gerechnet ca. 6 Monate, sowieso nur ein Team für den Außeneinsatz zur Verfügung! Eventuelle Krankheitsausfälle sind dabei noch nicht berücksichtigt. Da fragen wir uns schon: Wie wollen die in dem halben Jahr mit einem Team auch nur ansatzweise die von der Verwaltung selbst vorgegebenen Aufgaben erfüllen?
Eine gelegentliche Präsenz der Blauen Sheriffs mag zwar bei dem ein oder anderen Bürger ein Sicherheitsgefühl vermitteln. Aber wenn man den Aufgabenkatalog in der Vorlage betrachtet, der ja nach eigenen Aussagen keineswegs umfassend dargestellt ist, dann müsste man die Anzahl der Mitarbeiter vermutlich verdoppeln. In der jetzigen Besetzung ist das nicht zu bewältigen.
Deshalb meinen wir, dass sogar eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl auf mindestens sechs Personen, also drei Teams, eingeplant werden sollte. Aber, diese sechs Mitarbeiter müssen die erforderliche Qualifizierung erhalten und vor allem die Ausstattung mit Kompetenzen zur Umsetzung der erteilten Verwarnung, sprich: Verhängung eines Verwarnungsgeldes bei möglichst vielen Formen von Vergehen.
Wenn Ordnungswidrigkeiten begangen werden, dann müssen diese auch sofort geahndet werden, anders macht es keinen Sinn.
Andere Städte und Gemeinden praktizieren dies erfolgreich und wir wünschen uns, dass dies in Viersen auch so umgesetzt wird. Anlässe zu Verwarnungen wird es genügend geben, da braucht der Bürgermeister doch beispielhaft nur die vielen Briefe zu nehmen, die ihn von aufmerksamen Bürgern immer wieder erreichen. Wenn die Verursacher sofort auf frischer Tat ertappt werden, dann dürfte ein großer Teil der Personal- und Sachkosten für die Blauen Sheriffs über die Einnahmen gedeckt werden.
FürVIE erwartet, dass die Verwaltung eine neue Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss erarbeitet, in der unsere Anregungen und Vorschläge eingearbeitet werden. Ziel: Mindestens teilweise Tragfähigkeit der Blauen Sheriffs durch Einnahmen aus Verwarnungen und in der Folge Aufstockung auf mindestens drei Zweierteams, um die vorgesehenen Aufgaben wenigstens annähernd umsetzen zu können.


